Ein alter Karton zum Anzünden? Ein paar lackierte Bretter vom Umbau? Oder Holz aus einer ausrangierten Palette? Was auf den ersten Blick nach praktischem Brennmaterial aussieht, kann in einem Kaminofen unzulässig sein. Wir erklären, welche Brennstoffe hineingehören, was draußen bleiben muss und worauf Sie bei Holzfeuchte, Anzünden und Entsorgung achten sollten.

In einen üblichen Scheitholz-Kaminofen gehört trockenes, naturbelassenes Scheitholz. Holzbriketts sind nur geeignet, wenn Ihr Ofen dafür freigegeben ist. Papier, Pappe, Verpackungen, behandeltes Altholz und Haushaltsabfälle sind keine Brennstoffe für Ihren Kaminofen. Entscheidend sind immer die gesetzlichen Vorschriften und die Betriebsanleitung Ihrer konkreten Feuerstätte.
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Was darf in den Kaminofen? Die große Übersicht
Die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (§ 3 1. BImSchV) regelt die grundsätzlich zulässigen Brennstoffe. Allerdings bedeutet „gesetzlich als Brennstoff genannt“ nicht automatisch, dass ein bestimmter Kaminofen alles davon verheizen darf. Die Eignung muss auch aus den Herstellerunterlagen hervorgehen.
| Brennstoff / Material | Im üblichen Scheitholzofen? | Worauf kommt es an? |
|---|---|---|
| Trockenes, naturbelassenes Scheitholz | Ja | Geeignete Holzfeuchte, Scheitlänge und Auflagemenge beachten |
| Trockenes, unbehandeltes Anzündholz | Ja | Zum Anzünden in der vom Hersteller empfohlenen Menge |
| Holzbriketts aus naturbelassenem Holz | Nur bei Freigabe | Brennstoffqualität und Herstellerzulassung prüfen |
| Holzpellets | Nicht im normalen Scheitholzofen | Nur in dafür geeigneten Pellet- oder Hybridfeuerstätten |
| Kohle- bzw. Braunkohlenbriketts | Nur bei ausdrücklicher Zulassung | Nicht mit einer allgemeinen Holzofen-Freigabe verwechseln |
| Zeitungen, Pappe, Kartons und Papierbriketts | Nein | Auch nicht als alltäglicher Brennstoff oder improvisierte Anzündhilfe |
| Lackiertes, lasiertes, beschichtetes oder imprägniertes Holz | Nein | In privaten Kaminöfen nicht zulässig; fachgerecht entsorgen |
| Spanplatten, Sperrholz und verleimte Möbelreste | Nein | Kein geeigneter Brennstoff für die häusliche Holzfeuerstätte |
| Alte Paletten, Bau- und Abbruchholz | Nein | Behandlungen und Verunreinigungen sind oft nicht auszuschließen |
| Kunststoff, Verpackungen, Küchen- und Gartenabfälle | Nein | Abfälle gehören in die dafür vorgesehene Entsorgung |
| Zu feuchtes Brennholz | Nein | Vorher ausreichend trocknen und Feuchte messen |
Wichtig: Bei bestimmten Holzwerkstoffen oder weiteren Stoffen sieht das Gesetz Sonderregelungen für bestimmte Feuerungsanlagen und Einsatzzwecke vor. Diese sind keine Erlaubnis, solche Materialien im privaten Kaminofen zu verbrennen. Maßgeblich sind die Anforderungen Ihrer konkreten Anlage. Eine verständliche Einordnung bietet auch das Bundesumweltministerium.
Warum Papier, Müll und behandeltes Holz keine gute Idee sind
Ein Kaminofen ist für eine definierte Brennstoffart konstruiert, nicht für die Entsorgung von Abfällen. Bei falschen Materialien können Schadstoffe wie Feinstaub, Kohlenmonoxid und weitere gesundheitsgefährdende Verbindungen entstehen. Zudem können problematische Aschen und Ablagerungen im Ofen, Rauchrohr und Schornstein auftreten. Das belastet die Nachbarschaft und kann die Betriebssicherheit beeinträchtigen.
Auch bei gutem Brennholz entstehen durch die Holzverbrennung Luftschadstoffe. Die richtige Brennstoffauswahl, eine geeignete Feuerstätte und sachgerechter Betrieb helfen, vermeidbare Zusatzbelastungen zu begrenzen; eine emissionsfreie Verbrennung ist das nicht.
Wie trocken muss Kaminholz wirklich sein?
Nach § 3 Absatz 3 der 1. BImSchV muss der Feuchtegehalt der dort erfassten Holzbrennstoffe im Regelfall unter 25 Prozent bezogen auf das Trocken- bzw. Darrgewicht liegen. Das entspricht einem Wassergehalt von unter 20 Prozent bezogen auf das Gesamtgewicht. Die Begriffe „Holzfeuchte“ und „Wassergehalt“ dürfen also nicht miteinander verwechselt werden.
Für die Praxis gilt: Scheitholz gut belüftet und vor Regen geschützt trocknen lassen, einen Scheit frisch spalten und auf der Innenseite mit einem geeigneten Holzfeuchtemessgerät prüfen. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Ratgeber Brennholz richtig lagern sowie im Vergleich zum Heizwert verschiedener Holzarten.
Richtig anzünden – ohne Zeitung und flüssige Brandbeschleuniger
- Ofen-Anleitung prüfen: Wie viel Anzündholz darf eingelegt werden und welche Anheizmethode empfiehlt der Hersteller?
- Trockenes, unbehandeltes Anzündholz verwenden: Auf die passenden Größen und eine lockere Schichtung achten.
- Geeignete feste Ofenanzünder einsetzen: Keine Zeitung, Verpackung oder Karton als Ersatz verwenden.
- Verbrennungsluft korrekt einstellen: Anheizstellung und spätere Luftregulierung nach Betriebsanleitung wählen.
- Niemals Spiritus, Benzin oder andere flüssige Brandbeschleuniger verwenden: Hier besteht erhebliche Brand- und Verletzungsgefahr.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung haben wir unter Richtig heizen mit Holz zusammengestellt.
Drohen Bußgelder, wenn man verbotene Stoffe verheizt?
Ja. Wer Brennstoffe entgegen den geltenden Vorschriften verwendet, riskiert behördliche Maßnahmen und gegebenenfalls ein Bußgeld. Eine pauschale Geldbuße für jedes Stück Papier oder jede Holzlatte gibt es aber nicht: Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird, hängt vom konkreten Verstoß und den gesetzlichen Umständen ab. Reißerische Höchstbeträge ersetzen keine Einzelfallprüfung.
Unabhängig von rechtlichen Folgen sind falsche Brennstoffe für die Luftqualität, die Feuerstätte und deren Abgaswege problematisch. Deshalb lohnt es sich, vor dem ersten Abbrand genau zu prüfen, was in den Ofen darf.
Häufige Fragen aus der Ofenberatung
Darf ich Zeitungspapier zum Kaminanzünden benutzen?
Papier und Pappe sind keine geeigneten Brennstoffe für den Kaminofen. Nutzen Sie trockenes Anzündholz und dafür vorgesehene feste Anzündhilfen entsprechend der Bedienungsanleitung.
Darf ich Holz von alten Europaletten verheizen?
Für den privaten Kaminofen sollten Sie darauf verzichten. Auch scheinbar unbehandelte Paletten können verschmutzt sein oder eine nicht sicher bekannte Nutzungsgeschichte haben. Verwenden Sie lieber nachvollziehbar naturbelassenes Brennholz.
Darf ich Holzbriketts im Kaminofen verheizen?
Nur wenn Ihr Modell für geeignete Holzbriketts aus naturbelassenem Holz freigegeben ist. Beachten Sie Brennstoffqualität, zulässige Auflagemenge und Herstellerangaben. Holzbriketts sind nicht mit Papier-, Rinden- oder Kaffeebriketts gleichzusetzen.
Kann ich trockenes Bauholz oder Möbelholz nutzen?
Nein, Bau- und Möbelholz ist nicht einfach deshalb geeignet, weil es trocken aussieht. Beschichtungen, Holzschutzmittel, Klebstoffe oder unbekannte Vorbehandlungen schließen eine Verwendung im privaten Kaminofen aus.
Was mache ich mit vollständig abgekühlter Ofenasche?
Vollständig erkaltete Asche gehört grundsätzlich in die Restmülltonne; beachten Sie örtliche Entsorgungsvorgaben. Glutnester können lange erhalten bleiben: Asche zunächst sicher in einem geeigneten, nicht brennbaren Behälter mit Deckel vollständig auskühlen lassen.
Ofen Team: Beratung rund um Kaminöfen und richtiges Heizen
Sie sind unsicher, welche Brennstoffe Ihr Ofen verträgt, wie Sie ihn richtig bedienen oder ob ein neues Gerät zu Ihrem Schornstein passt? Ofen Team in Ginsheim-Gustavsburg berät Kundinnen und Kunden aus Mainz, Wiesbaden, Rüsselsheim und dem Rhein-Main-Gebiet zu Kaminöfen, Holzherden, Pelletöfen und Schornsteintechnik.
Ausstellung: Neckarstraße 47a, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
Besuchszeit: Dienstag 15:00–18:45 Uhr oder nach Absprache
Telefon: 06144 3357990 · E-Mail: info@ofen.team
Weiterlesen bei Ofen Team
- Kaminofen richtig anzünden und nutzen
- Brennholz richtig lagern und trocknen
- Heizwert von Holz: Holzarten im Vergleich
- Sieben häufige Fehler beim Kaminofen-Heizen
Quellen und Rechtsgrundlagen
Für diesen eigenständigen Praxisratgeber wurden insbesondere folgende amtliche Informationen herangezogen:
- 1. BImSchV, § 3 – zugelassene Brennstoffe und Feuchtegehalt
- Bundesumweltministerium: Welches Holz darf verbrannt werden?
- Bundesumweltministerium: Tipps zum Heizen mit Holz
- Umweltbundesamt: Kaminofen – Hinweise zu Emissionen und Betrieb
Stand: 28. Oktober 2026. Die Informationen beschreiben übliche private Scheitholzfeuerstätten; im Einzelfall sind die aktuelle Rechtslage, die örtlichen Vorgaben und die Herstellerunterlagen maßgeblich.
