Was darf in den Kaminofen – und was ist verboten? Brennholz & Vorschriften 2026

Ein alter Karton zum Anzünden? Ein paar lackierte Bretter vom Umbau? Oder Holz aus einer ausrangierten Palette? Was auf den ersten Blick nach praktischem Brennmaterial aussieht, kann in einem Kaminofen unzulässig sein. Wir erklären, welche Brennstoffe hineingehören, was draußen bleiben muss und worauf Sie bei Holzfeuchte, Anzünden und Entsorgung achten sollten.

Naturbelassene Holzscheite – geeignetes Brennholz für einen dafür zugelassenen Kaminofen
Naturbelassenes, ausreichend trockenes Scheitholz ist der typische Brennstoff für Scheitholz-Kaminöfen. Foto: Oleg Lukin / Unsplash.
Die kurze Antwort

In einen üblichen Scheitholz-Kaminofen gehört trockenes, naturbelassenes Scheitholz. Holzbriketts sind nur geeignet, wenn Ihr Ofen dafür freigegeben ist. Papier, Pappe, Verpackungen, behandeltes Altholz und Haushaltsabfälle sind keine Brennstoffe für Ihren Kaminofen. Entscheidend sind immer die gesetzlichen Vorschriften und die Betriebsanleitung Ihrer konkreten Feuerstätte.

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Was darf in den Kaminofen? Die große Übersicht

Die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (§ 3 1. BImSchV) regelt die grundsätzlich zulässigen Brennstoffe. Allerdings bedeutet „gesetzlich als Brennstoff genannt“ nicht automatisch, dass ein bestimmter Kaminofen alles davon verheizen darf. Die Eignung muss auch aus den Herstellerunterlagen hervorgehen.

Brennstoff / MaterialIm üblichen Scheitholzofen?Worauf kommt es an?
Trockenes, naturbelassenes ScheitholzJaGeeignete Holzfeuchte, Scheitlänge und Auflagemenge beachten
Trockenes, unbehandeltes AnzündholzJaZum Anzünden in der vom Hersteller empfohlenen Menge
Holzbriketts aus naturbelassenem HolzNur bei FreigabeBrennstoffqualität und Herstellerzulassung prüfen
HolzpelletsNicht im normalen ScheitholzofenNur in dafür geeigneten Pellet- oder Hybridfeuerstätten
Kohle- bzw. BraunkohlenbrikettsNur bei ausdrücklicher ZulassungNicht mit einer allgemeinen Holzofen-Freigabe verwechseln
Zeitungen, Pappe, Kartons und PapierbrikettsNeinAuch nicht als alltäglicher Brennstoff oder improvisierte Anzündhilfe
Lackiertes, lasiertes, beschichtetes oder imprägniertes HolzNeinIn privaten Kaminöfen nicht zulässig; fachgerecht entsorgen
Spanplatten, Sperrholz und verleimte MöbelresteNeinKein geeigneter Brennstoff für die häusliche Holzfeuerstätte
Alte Paletten, Bau- und AbbruchholzNeinBehandlungen und Verunreinigungen sind oft nicht auszuschließen
Kunststoff, Verpackungen, Küchen- und GartenabfälleNeinAbfälle gehören in die dafür vorgesehene Entsorgung
Zu feuchtes BrennholzNeinVorher ausreichend trocknen und Feuchte messen

Wichtig: Bei bestimmten Holzwerkstoffen oder weiteren Stoffen sieht das Gesetz Sonderregelungen für bestimmte Feuerungsanlagen und Einsatzzwecke vor. Diese sind keine Erlaubnis, solche Materialien im privaten Kaminofen zu verbrennen. Maßgeblich sind die Anforderungen Ihrer konkreten Anlage. Eine verständliche Einordnung bietet auch das Bundesumweltministerium.

Warum Papier, Müll und behandeltes Holz keine gute Idee sind

Ein Kaminofen ist für eine definierte Brennstoffart konstruiert, nicht für die Entsorgung von Abfällen. Bei falschen Materialien können Schadstoffe wie Feinstaub, Kohlenmonoxid und weitere gesundheitsgefährdende Verbindungen entstehen. Zudem können problematische Aschen und Ablagerungen im Ofen, Rauchrohr und Schornstein auftreten. Das belastet die Nachbarschaft und kann die Betriebssicherheit beeinträchtigen.

Auch bei gutem Brennholz entstehen durch die Holzverbrennung Luftschadstoffe. Die richtige Brennstoffauswahl, eine geeignete Feuerstätte und sachgerechter Betrieb helfen, vermeidbare Zusatzbelastungen zu begrenzen; eine emissionsfreie Verbrennung ist das nicht.

Wie trocken muss Kaminholz wirklich sein?

Nach § 3 Absatz 3 der 1. BImSchV muss der Feuchtegehalt der dort erfassten Holzbrennstoffe im Regelfall unter 25 Prozent bezogen auf das Trocken- bzw. Darrgewicht liegen. Das entspricht einem Wassergehalt von unter 20 Prozent bezogen auf das Gesamtgewicht. Die Begriffe „Holzfeuchte“ und „Wassergehalt“ dürfen also nicht miteinander verwechselt werden.

Für die Praxis gilt: Scheitholz gut belüftet und vor Regen geschützt trocknen lassen, einen Scheit frisch spalten und auf der Innenseite mit einem geeigneten Holzfeuchtemessgerät prüfen. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Ratgeber Brennholz richtig lagern sowie im Vergleich zum Heizwert verschiedener Holzarten.

Richtig anzünden – ohne Zeitung und flüssige Brandbeschleuniger

  1. Ofen-Anleitung prüfen: Wie viel Anzündholz darf eingelegt werden und welche Anheizmethode empfiehlt der Hersteller?
  2. Trockenes, unbehandeltes Anzündholz verwenden: Auf die passenden Größen und eine lockere Schichtung achten.
  3. Geeignete feste Ofenanzünder einsetzen: Keine Zeitung, Verpackung oder Karton als Ersatz verwenden.
  4. Verbrennungsluft korrekt einstellen: Anheizstellung und spätere Luftregulierung nach Betriebsanleitung wählen.
  5. Niemals Spiritus, Benzin oder andere flüssige Brandbeschleuniger verwenden: Hier besteht erhebliche Brand- und Verletzungsgefahr.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung haben wir unter Richtig heizen mit Holz zusammengestellt.

Drohen Bußgelder, wenn man verbotene Stoffe verheizt?

Ja. Wer Brennstoffe entgegen den geltenden Vorschriften verwendet, riskiert behördliche Maßnahmen und gegebenenfalls ein Bußgeld. Eine pauschale Geldbuße für jedes Stück Papier oder jede Holzlatte gibt es aber nicht: Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird, hängt vom konkreten Verstoß und den gesetzlichen Umständen ab. Reißerische Höchstbeträge ersetzen keine Einzelfallprüfung.

Unabhängig von rechtlichen Folgen sind falsche Brennstoffe für die Luftqualität, die Feuerstätte und deren Abgaswege problematisch. Deshalb lohnt es sich, vor dem ersten Abbrand genau zu prüfen, was in den Ofen darf.

Häufige Fragen aus der Ofenberatung

Darf ich Zeitungspapier zum Kaminanzünden benutzen?

Papier und Pappe sind keine geeigneten Brennstoffe für den Kaminofen. Nutzen Sie trockenes Anzündholz und dafür vorgesehene feste Anzündhilfen entsprechend der Bedienungsanleitung.

Darf ich Holz von alten Europaletten verheizen?

Für den privaten Kaminofen sollten Sie darauf verzichten. Auch scheinbar unbehandelte Paletten können verschmutzt sein oder eine nicht sicher bekannte Nutzungsgeschichte haben. Verwenden Sie lieber nachvollziehbar naturbelassenes Brennholz.

Darf ich Holzbriketts im Kaminofen verheizen?

Nur wenn Ihr Modell für geeignete Holzbriketts aus naturbelassenem Holz freigegeben ist. Beachten Sie Brennstoffqualität, zulässige Auflagemenge und Herstellerangaben. Holzbriketts sind nicht mit Papier-, Rinden- oder Kaffeebriketts gleichzusetzen.

Kann ich trockenes Bauholz oder Möbelholz nutzen?

Nein, Bau- und Möbelholz ist nicht einfach deshalb geeignet, weil es trocken aussieht. Beschichtungen, Holzschutzmittel, Klebstoffe oder unbekannte Vorbehandlungen schließen eine Verwendung im privaten Kaminofen aus.

Was mache ich mit vollständig abgekühlter Ofenasche?

Vollständig erkaltete Asche gehört grundsätzlich in die Restmülltonne; beachten Sie örtliche Entsorgungsvorgaben. Glutnester können lange erhalten bleiben: Asche zunächst sicher in einem geeigneten, nicht brennbaren Behälter mit Deckel vollständig auskühlen lassen.

Ofen Team: Beratung rund um Kaminöfen und richtiges Heizen

Sie sind unsicher, welche Brennstoffe Ihr Ofen verträgt, wie Sie ihn richtig bedienen oder ob ein neues Gerät zu Ihrem Schornstein passt? Ofen Team in Ginsheim-Gustavsburg berät Kundinnen und Kunden aus Mainz, Wiesbaden, Rüsselsheim und dem Rhein-Main-Gebiet zu Kaminöfen, Holzherden, Pelletöfen und Schornsteintechnik.

Ausstellung: Neckarstraße 47a, 65462 Ginsheim-Gustavsburg
Besuchszeit: Dienstag 15:00–18:45 Uhr oder nach Absprache
Telefon: 06144 3357990 · E-Mail: info@ofen.team

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Quellen und Rechtsgrundlagen

Für diesen eigenständigen Praxisratgeber wurden insbesondere folgende amtliche Informationen herangezogen:

Stand: 28. Oktober 2026. Die Informationen beschreiben übliche private Scheitholzfeuerstätten; im Einzelfall sind die aktuelle Rechtslage, die örtlichen Vorgaben und die Herstellerunterlagen maßgeblich.